Jedes Jahr werden dort rund 200 Produkte aufgelistet, dabei sind Lebensmittel in der Mehrheit. Die BAuA informiert die europäischen Partner, falls den Behörden kritische Produkte aus deutscher Herstellung auffallen, wie die Behörde erklärt. Rapex oder Rueckrufe.de seien aber vergleichsweise unbekannt. Somit bleibt ein Risiko, dass Warnungen Käufer gefährlicher Produkte nicht erreichen – anders als etwa bei Autorückrufen.
In solchen Fällen ermittelt das Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalter und schreibt sie an. Teils kontaktiert der Hersteller den Autokäufer auch selbst. Bei den meisten technischen Geräten sind die Käufer allerdings sowohl Händler als auch Hersteller unbekannt. Bleibt nur der regelmäßige Blick auf die Behördenseiten oder in die Info-Datenbanken privater Anbieter.
Mangelhafte Geräte selbst melden
Mit Produktwarnung.eu betreibt etwa Oliver Barthel eine solche Website. Seine Motivation: „Viele der beanstandeten Produktwarnungen werden nicht oder massiv verspätet veröffentlicht“, kritisiert er die Behördendatenbanken. Die Warnungen für seine Seite erhalte er nicht nur von öffentlicher Hand, sondern auch direkt von Herstellern sowie von Besuchern seiner Seite.
Aber das grundlegende Problem bleibt: Keine Behörde oder private Seite kann Anspruch auf umfassende Infos erheben. Insofern lohnt es, sich stets auf mehreren Seiten umzusehen. Wer selbst gefährliche Mängel an einem Produkt feststellt, kann Hinweise an die Marktüberwachungsbehörden weitergeben. Die jeweils zuständige Behörde sowie eine Möglichkeit zur Onlinemeldung finden sich der BAuA zufolge auf der Seite des EU-Marktüberwachungssystems ICSMS.
Das Risiko schwerer Schäden bis hin zu Bränden durch mangelhafte Geräte ist keineswegs theoretisch. Jeder dritte untersuchte Brand habe eine elektrotechnische Ursache, sagt Hans-Hermann Drews vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Das könne etwa die unscheinbare Steckdosenleiste sein: „Bei einem Kontaktfehler innerhalb des Gerätes kann es zur Erwärmung an der entsprechenden Stelle kommen und zur Entzündung von brennbaren Stoffen.“ Ob Smartphones, Laptops, E-Bikes: Immer häufiger tauchen in der IFS-Statistik Geräte mit Lithium-Akku oder Ersatzakkus von Drittherstellern auf.
Stellen Hersteller einen Mangel fest, müssen sie ihr Produkt umgehend zurückrufen. Verbraucher sollten dann schnell handeln: Denn weist der Hersteller nach, dass er über die einschlägigen Internetseiten sowie über die Händler informiert hat, kann das Risiko im Schadensfall beim Nutzer liegen, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).
Rückrufaktionen können auch Aufwand und Ärger für den Kunden bedeuten, so der VZBV. Denn nicht alle Hersteller nähmen gefährliche Produkt zurück und ließen durch den Händler den vollen Kaufpreis erstatten. Manche bieten einen Ersatzartikel, eine Reparatur oder eine Gutschrift an.
RAPEX) nennt sich das EU-Schnellwarnsystem für alle Produkte außer Lebensmitteln und Medikamenten.Die Warnungen sind auf Englisch. Aber über alles, was deutschen Verbrauchern bedrohlich werden könnte, informiert unterRueckrufe.de auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Nahrungsmittel und Medizin inklusive.
Jedes Jahr werden dort rund 200 Produkte gelistet, dabei dominieren Lebensmittel. Die BAuA informiert die europäischen Partner, falls den Behörden hier kritische Produkte aus deutscher Produktion auffallen, wie die Behörde erklärt. Allerdings seien RAPEX oder Rueckrufe.de vergleichsweise unbekannt. Somit bleibt ein großes Risiko, dass Warnungen Käufer gefährlicher Produkte nicht erreichen - anders als etwa bei Auto-Rückrufen.
In solchen Fällen ermittelt das Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalter und schreibt sie an. Teils kontaktiert der Hersteller den Autokäufer auch selbst. Bei den meisten technischen Geräten sind die Käufer allerdings sowohl Händler als auch Hersteller unbekannt. Bleibt nur der regelmäßige Blick auf die Behördenseiten oder in die Info-Datenbanken privater Anbieter.
Mangelhafte Geräte selbst melden
Mit Produktwarnung.eu betreibt etwa Oliver Barthel eine solche Website. Seine Motivation: „Viele der beanstandeten Produktwarnungen werden nicht oder massiv verspätet veröffentlicht“, kritisiert er die Behördendatenbanken. Die Warnungen für seine Seite erhalte er nicht nur von öffentlicher Hand, sondern auch direkt von Herstellern sowie von Besuchern seiner Seite.
Aber das grundlegende Problem bleibt: Keine Behörde oder private Seite kann Anspruch auf umfassende Infos erheben. Insofern lohnt es, sich stets auf mehreren Seiten umzusehen. Wer selbst gefährliche Mängel an einem Produkt feststellt, kann Hinweise an die Marktüberwachungsbehörden weitergeben. Die jeweils zuständige Behörde sowie eine Möglichkeit zur Onlinemeldung finden sich der BAuA zufolge auf der Seite des EU-Marktüberwachungssystems ICSMS.
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Das Risiko schwerer Schäden bis hin zu Bränden durch mangelhafte Geräte ist keineswegs theoretisch. Jeder dritte untersuchte Brand habe eine elektrotechnische Ursache, sagt Hans-Hermann Drews vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Das könne etwa die unscheinbare Steckdosenleiste sein: „Bei einem Kontaktfehler innerhalb des Gerätes kann es zur Erwärmung an der entsprechenden Stelle kommen und zur Entzündung von brennbaren Stoffen.“ Ob Smartphones, Laptops, E-Bikes: Immer häufiger tauchen in der IFS-Statistik Geräte mit Lithium-Akku oder Ersatzakkus von Drittherstellern auf.
Stellen Hersteller einen Mangel fest, müssen sie ihr Produkt umgehend zurückrufen. Verbraucher sollten dann schnell handeln: Denn weist der Hersteller nach, dass er über die einschlägigen Internetseiten sowie über die Händler informiert hat, kann das Risiko im Schadensfall beim Nutzer liegen, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).
Rückrufaktionen können auch Aufwand und Ärger für den Kunden bedeuten, so der VZBV. Denn nicht alle Hersteller nähmen gefährliche Produkt zurück und ließen durch den Händler den vollen Kaufpreis erstatten. Manche bieten einen Ersatzartikel, eine Reparatur oder eine Gutschrift an.
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RAPEX) nennt sich das EU-Schnellwarnsystem für alle Produkte außer Lebensmitteln und Medikamenten.Die Warnungen sind auf Englisch. Aber über alles, was deutschen Verbrauchern bedrohlich werden könnte, informiert unterRueckrufe.de auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Nahrungsmittel und Medizin inklusive.
Jedes Jahr werden dort rund 200 Produkte gelistet, dabei dominieren Lebensmittel. Die BAuA informiert die europäischen Partner, falls den Behörden hier kritische Produkte aus deutscher Produktion auffallen, wie die Behörde erklärt. Allerdings seien RAPEX oder Rueckrufe.de vergleichsweise unbekannt. Somit bleibt ein großes Risiko, dass Warnungen Käufer gefährlicher Produkte nicht erreichen - anders als etwa bei Auto-Rückrufen.
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