Uber X spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie Taxifahrten. Der Service kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf dem Dach. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Der Gerichtsbeschluss liegt dpa vor, zuvor hatten der "WDR" und die "Kölnische Rundschau" darüber berichtet.
Streitpunkt ist, wie die Fahrer an ihre Aufträge kommen
Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, "die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind".
Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.
Gericht entschied schon im Juli, Zustellung verzögerte sich
Das Gericht entschied bereits im Juli gegen Uber. Das Dokument konnte aber lange nicht an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam zugestellt werden, daher die zeitliche Verzögerung - erst ab der Zustellung gilt das Verbot.
Uber kommentiert Gerichtsentscheidung bislang nicht
Die Firma wollte die Berichte über die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren. "Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen", sagte ein Firmensprecher. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Nach dpa-Informationen war Uber nicht in das Verfahren involviert und konnte sich nicht vor Gericht verteidigen. Im Beschluss heißt es, die einstweilige Verfügung sei "wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts" erlassen worden.
Der Kläger ist Mitglied der Organisation Taxi-Ruf, für die rund 1100 Taxis in Köln unterwegs sind. Ein Sprecher der Organisation warf Uber vor, die Zustellung verzögert zu haben. Es sei ein Unding, dass die Firma noch immer die gerichtlich verbotene Uber-X-Funktion einsetze.
Der Dienst Uber Pop, bei dem Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfahren konnten, wurde schon vor einigen Jahren verboten. Mit Uber X unternahm die Firma einen neuen Anlauf, um in Deutschland Fuß zu fassen - Mietwagen, die über diese App-Funktion vermittelt wurden, sind inzwischen in Großstädten wie Berlin, Düsseldorf und Köln unterwegs.
Streitpunkt ist, wie die Fahrer an ihre Aufträge kommen
Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, "die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind".
Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.
Gericht entschied schon im Juli, Zustellung verzögerte sich
Das Gericht entschied bereits im Juli gegen Uber. Das Dokument konnte aber lange nicht an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam zugestellt werden, daher die zeitliche Verzögerung - erst ab der Zustellung gilt das Verbot.
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Uber kommentiert Gerichtsentscheidung bislang nicht
Die Firma wollte die Berichte über die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren. "Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen", sagte ein Firmensprecher. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Nach dpa-Informationen war Uber nicht in das Verfahren involviert und konnte sich nicht vor Gericht verteidigen. Im Beschluss heißt es, die einstweilige Verfügung sei "wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts" erlassen worden.
Der Kläger ist Mitglied der Organisation Taxi-Ruf, für die rund 1100 Taxis in Köln unterwegs sind. Ein Sprecher der Organisation warf Uber vor, die Zustellung verzögert zu haben. Es sei ein Unding, dass die Firma noch immer die gerichtlich verbotene Uber-X-Funktion einsetze.
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Der Dienst Uber Pop, bei dem Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfahren konnten, wurde schon vor einigen Jahren verboten. Mit Uber X unternahm die Firma einen neuen Anlauf, um in Deutschland Fuß zu fassen - Mietwagen, die über diese App-Funktion vermittelt wurden, sind inzwischen in Großstädten wie Berlin, Düsseldorf und Köln unterwegs.
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